Sachkundenachweis

Das Landeshundegesetz in Niedersachsen

Der Sachkundenachweis wurde für Neuhundehalter ab 2013 zur Pflicht.

Das heißt, jeder Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren keinen oder für weniger als 2 Jahre einen Hund gehalten hat, muss nach dem Landeshundegesetz den Sachkundenachweis erbringen.

Gisela Janssen ist vom Land Niedersachsen zugelassene Prüferin für den Sachkundenachweis in Theorie und Praxis, auch für Hundehalter, die aus anderen Hundeschulen kommen.

Prüfungen zur theoretischen Sachkunde finden bei uns regelmäßig an jedem zweiten Freitag im Monat statt. Sprechen Sie uns gerne an.

Wir …

  • schulen Sie zur Vorbereitung auf den theoretischen Sachkundenachweis durch einen entsprechenden Vortragsabend
  • prüfen Sie in Theorie und Praxis
  • bereiten Sie auf die praktische Prüfung durch Gruppenstunden oder Einzeltraining vor

Für Termine sprechen Sie uns gerne telefonisch, per Whatsapp oder E-Mail an.

Hier noch ein paar Informationen zum Ablauf der praktischen Prüfung.

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